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Lebensversicherungen
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Fondsgebundene
Lebensversicherung
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Die
fondsgebundene Lebensversicherung legt im
Vergleich zur klassischen Lebensversicherung
die Beiträge in Fonds an. Sie ist vor
allem dann zu empfehlen, wenn der Hinterbliebenenschutz
eine wichtige Rolle spielt und nach einer
Laufzeit von mindestens 12 Jahren die Auszahlung
eines einmaligen Betrages gewünscht wird.
Die
Auswahl aus mehreren Dach- oder Einzelfonds
ermöglicht Ihnen eine maßgeschneiderte Vorsorge
ganz nach Ihren persönlichen Anlagezielen.
Für die fondsgebundene
Lebensversicherung gibt
es Varianten mit Garantie:
so können Sie mit den Chancen
des Kapitalmarktes sicher
Ihre Hinterbliebenen-
und Altersvorsorge aufbauen.
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Kapitalbildende
Lebensversicherung
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Die
Kapitallebensversicherung ist eine private
Ergänzung der gesetzlichen Altersvorsorge.
Im Unterschied zu einer Risikolebensversicherung
erhalten Sie nicht nur im Falle des Todes,
sondern auch bei Ablauf des Vertrags die
Versicherungssumme ausbezahlt.
Mit
der kapitalbildenden Lebensversicherung können
Sie privat vorsorgen und Ihren Lebensstandard
im Alter sichern.
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Risiko-Lebensversicherung
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Die
Risikolebensversicherung ist nicht als Geldanlage
gedacht, sondern dient ausschließlich dem
finanziellen Schutz der Hinterbliebenen im
Todesfall. Sie hat ausschließlich die Vorsorge
gegen das finanzielle Risiko eines vorzeitigen
Todesfalles zum Ziel. Daneben ist sie besonders
wichtig für Ihre Darlehens- und Kreditabsicherung.
Da
durch die Risikoversicherung kein Kapital
gebildet wird, bietet sie bei niedrigen Beiträgen
hohen finanziellen Schutz im Todesfall während
der Vertragsdauer. Allerdings sieht sie bei
Erleben des Ablaufs keine Versicherungsleistung
vor.
Die
Risikoversicherung ist die optimale Lebensversicherungsform
für junge Familien, denn sie bietet für wenig
Geld einen hohen finanziellen Schutz für
die Hinterbliebenen. Informieren Sie sich über
die Möglichkeiten und fordern Sie eine unverbindliche
Beratung an.
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Ausbildungsversicherung
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Wer
Kinder hat, möchte deren Zukunft absichern.
Dazu gehört heute vor allem eine gute Ausbildung.
Doch die ist nicht billig. Aber Sie können
vorsorgen:
Beitragszahler
und Versicherter ist hier im Normalfall ein
Elternteil, zumeist der Versorger. Stirbt
er vor Vertragsende, läuft die Versicherung
beitragsfrei weiter. In jedem Fall wird die
Versicherungsleistung inkl. der Überschußbeteiligung
zu einem vereinbarten Termin - z.B. zum voraussichtlichen
Beginn des Studiums - ausgezahlt. Informieren
Sie sich über die Möglichkeiten und fordern
Sie eine unverbindliche Beratung an.
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Aussteuerversicherung
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Bei
dieser Form der Lebensversicherung gibt es
wie bei der Ausbildungsversicherung einen
festen Termin, nämlich das 25. Lebensjahr
des Kindes.
Heiratet
das Kind jedoch vorher, wird die Versicherungsleistung
bereits zu diesem Zeitpunkt ausgezahlt. Auch
hier läuft bei vorzeitigem Tod des Versorgers,
auf dessen Leben die Versicherung abgeschlossen
ist, die Versicherung beitragsfrei weiter.
Stirbt das Kind während der Vertragsdauer,
werden die inzwischen eingezahlten Beiträge
zurückerstattet. Bei Vertragsabschluß darf
das zu versorgende Kind in keinem Fall älter
als 10 Jahre sein.
Informieren
Sie sich über die Möglichkeiten und fordern
Sie eine unverbindliche Beratung an.
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Rentenversicherung
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Fondsgebundene
Rentenversicherung
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Die
fondsgebundene Rentenversicherung legt die
Beiträge in Fonds an. Sie ist dann empfehlenswert,
wenn für Sie Ihre persönliche langfristige
Altersvorsorge im Mittelpunkt steht.
Ab einem vereinbarten Zeitpunkt erhalten
Sie zusätzlich zu Ihrer staatlichen Rente
eine lebenslange monatliche Privatrente
und sorgen somit für die finanzielle
Absicherung Ihres gewohnten Lebensstandards.
Im
Unterschied zur Lebensversicherung können
Sie den Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung
abschließen. Bei Einschluß einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
ist eine Prüfung allerdings erforderlich.
Die
Auswahl aus mehreren Dach- oder Einzelfonds
ermöglicht Ihnen eine maßgeschneiderte Vorsorge
ganz nach Ihren persönlichen Anlagezielen.
Für
die fondsgebundene Rentenversicherung gibt
es eine Variante mit Garantie: so können
Sie die Chancen des Kapitalmarktes nutzen
ohne auf Sicherheit zu verzichten.
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Rentenversicherung
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Solange
Sie noch im Berufsleben stehen, leisten Sie
regelmäßig Sparraten, die wir für Sie anlegen.
Sie können auch einmalig eine Zahlung leisten,
wobei der Einzahlungszeitpunkt (weit) vor
oder genau an dem gewünschten Rentenzahlungsbeginn
liegen kann. Die private Rente leistet eine
garantierte Verzinsung. Schon beim Versicherungsabschluß wird
Ihnen als Kunde ein Teil der Rente garantiert.
Der restliche Teil besteht aus Überschüssen,
die wir für Sie durch ein kompetentes Anlagemanagement
erwirtschaften. Gehen Sie in den wohlverdienten
Ruhestand, erhalten Sie eine lebenslange
Rente.
Lebenslange Rente bedeutet,
daß Sie unabhängig vom
Verzehr des tatsächlich
angesparten Kapitals
eine regelmäßige Rente
bekommen solange Sie
leben. Im Unterschied
zur Lebensversicherung
können Sie den Versicherungsschutz
ohne Gesundheitsprüfung
abschließen. Bei Einschluß einer
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
ist eine Prüfung allerdings
erforderlich.
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Klassische
Riester-Rente
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Die
zertifizierten Riester-Rentenversicherungen
sehen eine laufende flexible Beitragszahlung
bis zum Alter 60 vor. Die Versicherung zahlt
anschließend eine lebenslange Rentenzahlung
an Sie. Im Todesfall nach Rentenbeginn wird
die Rente bis zum Ablauf von 5 maximal 10
Jahren an Ihre Hinterbliebenen weitergezahlt
(Rentengarantie).
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Berufsunfähigkeits-Absicherung
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Berufsunfähigkeits-Absicherung
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Die
Berufsunfähigkeits-Absicherung gehört zu
den wichtigsten Versicherungen, da der
gesetzliche Erwerbsminderungsschutz unzureichend
ist und die Unfallversicherung nicht das
Risiko einer Krankheit abdeckt: So ist eine
private Absicherung vor den Gefahren einer
Berufsunfähigkeit als Ergänzung des staatlichen
Erwerbsminderungsschutzes unverzichtbar:
Wenn
Sie wegen eines Unfalls oder einer Krankheit
für längere Zeit nicht arbeiten können, wird
Ihre finanzielle Sicherheit durch diese Absicherung
geschützt. In diesem Fall werden Sie von
den Beiträgen Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung
befreit und erhalten - je nach Vereinbarung
- eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsrente.
Sie können sowohl eine eigenständige Absicherung
als auch eine zusätzliche Absicherung zu
einer Lebens- oder Rentenversicherung wählen.
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